Symbolbild Schafherde

Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V.

Werden Sie Mitglied - wir bieten:

  • Lehrgänge zur Weiterbildung ( Schurlehrgänge, praktische Kurse, Schlachtkurse ) in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung, Hofgut Neumühle
  • Ankaufsberatung wertvoller Zuchttiere
  • Neben Zuchttieren auch Vermittlung von Gebrauchsschafen und -ziegen
  • Durchführung von regelmäßigen Winterversammlungen in allen Bezirken
  • Erfassung von Wolle an mehreren Sammelstellen
  • Vertretung der Interessen rheinland-pfälzischer Schaf- und Ziegenhalter auf Landes- und Bundesebene
  • Erstellung von Gutachten und Schadensermittlungen ( Hundeschäden, Wertermittlung etc. durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz!)
  • Regelmäßige Information durch Rundschreiben, Veröffentlichungen
  • Beratung in vielen Fragen der Schaf- und Ziegenhaltung ( z.B. Zucht, Haltung, Weidepflege, Fütterung ) Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
  • Bockauktionen für alle Rassen Qualitätsangebot zur Verbesserung der Lämmer
  • Niedriger Verbandsbeitrag
  • Durchführung von Herdbuchschauen, Schurmeisterschaften, Regionalschauen, Leistungshüten usw.
  • Durchführung von Lehrfahrten ins In- und Ausland

Geschäftsführung

Maike Lay
Tel.: 0157/85568362
maike.lay.lvsz(at)outlook.de

Zuchtleitung

Heinrich Schulte
Tel.: 0261/91593- 236
Fax: 0261/91593- 233
heinrich.schulte(at)lwk-rlp.de

LWK, Dienststelle Kaiserslautern

Klaus Knobloch
Tel.: 0631/84099-426
Fax: 0631/84099-499
klaus.knobloch(at)lwk-rlp.de

LWK, Dienststelle Kaiserslautern

Mara Lamby
Tel.: 0631–84099–413
Fax: 0631/84099-499
mara.lamby@lwk-rlp.de

LWK, Dienststelle Koblenz

Andreas Truckenbrodt
Tel.: 0261/91593-237
Fax: 0261/91593-233
andreas.truckenbrodt(at)lwk-rlp.de

LWK, Dienststelle Trier

Marco Berweiler
Tel.: 0651/94907-337
Fax: 0651/94907-3737
marco.berweiler(at)lwk-rlp.de

Informationen für Neueinsteiger

Schaf- und Ziegenhaltung in Rheinland-Pfalz

Wer Tiere betreut hat sich die notwendige Sachkunde anzueignen (Tierschutzgesetz)!

  • Neueinsteiger in die Schaf-/Ziegenhaltung sollten sich dieses Fachwissen durch Lehrgänge aneignen.
  • Eine Mitgliedschaft im Landesverband der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. bietet ebenfalls Vorteile.

Für alle Schaf-/Ziegenhalter besteht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) eine Pflicht zur Betriebsanzeige. Wer Schafe/Ziegen halten will, hat seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem zuständigen Landkreis unter Angabe der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen.

Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, den Bestand bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz anzumelden. Es handelt sich dabei nicht um eine Tierkrankenkasse mit der Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft, sondern um eine „Pflichtmitgliedschaft“.

Die Tierseuchenkasse finanziert aus dem Beitragsaufkommen u. a. die Brucellose-Pflichtuntersuchung und die Tierkörperbeseitigung.

Die Anmeldung beim Landkreis sowie bei der Tierseuchenkasse kann mit einem Antragsformular zur Betriebsregistrierung erfolgen, welches beim zuständigen Veterinäramt angefordert werden kann und von dort an die Tierseuchenkasse weitergeleitet wird.

Wer Schafe/Ziegen hält, hat ein Bestandsregister zu führen. Im Bestandsregister ist die Gesamtzahl der am 1. Januar eines jeden Jahres im Bestand vorhandenen Schafe/Ziegen sowie die Zu- und Abgänge an diesen unter Angabe ihrer Ohrmarken anzugeben.

Bei Zukäufen ist der frühere Besitzer und bei Abgängen der Erwerber und das Datum anzugeben. Zugänge sind innerhalb von 8 Tagen der HIT-Datenbank zu melden. Bei Verkäufen von Tieren ist dem Empfänger ein Begleitpapier zu übergeben, welches die Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer enthält sowie Angaben zur Tierzahl, Tierkennzeichnung und dem Transportfahrzeug. Formblatt-Muster können Sie hier herunter laden >>>

Wer Schafe/Ziegen hält, hat ein Bestandsregister zu führen. Im Bestandsregister ist die Gesamtzahl der am 1. Januar eines jeden Jahres im Bestand vorhandenen Schafe/Ziegen sowie die Zu- und Abgänge an diesen unter Angabe ihrer Ohrmarken anzugeben.

Bei Zukäufen ist der frühere Besitzer und bei Abgängen der Erwerber und das Datum anzugeben. Zugänge sind innerhalb von 8 Tagen der HIT-Datenbank zu melden. Bei Verkäufen von Tieren ist dem Empfänger ein Begleitpapier zu übergeben, welches die Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer enthält sowie Angaben zur Tierzahl, Tierkennzeichnung und dem Transportfahrzeug. Formblatt-Muster können Sie hier herunter laden >>>

Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Tierwohl.

Ab 05.01.2008 dürfen Straßenfahrzeuge, auf denen lebende Wirbeltiere, die in Verbindung
mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportiert werden, nur von Personen gefahren oder
als Betreuer begleitet werden, die über einen Befähigungsnachweis verfügen.

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